Allgemeine Geschäftsbedingungen Alphatrad Austria GmbH

I. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR Unternehmer und Verbraucher

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die nachstehenden Definitionen:

ALPHATRAD Austria GMBH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach österreichischem Recht, eingetragen in Wien unter der Firmenbuchnummer FN342029i geschäftsansässig in 1060 Wien, Hirschengasse 15/1 - 3 (E-Mail: info@alphatrad.at, Telefon: +43 (0)800 204206).

Kunde: die natürliche oder juristische Person, mit der ALPHATRAD AUSTRIA einen Vertrag schließt, der die Lieferung von Übersetzungen, Dolmetschleistungen, die Verdolmetschung per Telefon oder Videokonferenz, Sprachaufnahmen, die Untertitelung, Korrektorate, Fremdsprachensatz und die Transkription von Audiodateien zum Gegenstand hat.

Verbraucher: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer: jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Service(s) / Leistung(en): Übersetzungen, Dolmetschleistungen, die Verdolmetschung per Telefon oder Videokonferenz, die Sprachaufnahmen (Voice Off und Voice Over), die Untertitelung, Korrektorate, Fremdsprachensatz und die Transkription von Audiodateien, die dem Kunden von ALPHATRAD AUSTRIA im Rahmen eines Angebots oder eines zwischen ALPHATRAD AUSTRIA und dem Kunden unterzeichneten Vertrags angeboten werden.  

Vertrag: der zwischen ALPHATRAD AUSTRIA und dem Kunden geschlossene Vertrag, mit dem die Lieferung von Übersetzungen, Dolmetschleistungen, die Verdolmetschung per Telefon oder Videokonferenz, Sprachaufnahmen, die Untertitelung, Korrektorate, Fremdsprachensatz und die Transkription von Audiodateien durch ALPHATRAD AUSTRIA gegen Zahlung eines Preises durch den Kunden vereinbart wird.

ARTIKEL 2: ANWENDUNGSGEBIET

Diese AGB stellen neben dem Angebot, Kostenvoranschlag, der Bestellung, der Auftragsbestätigung die einzige Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien dar. Sie können von Unternehmern jederzeit auf der Internetseite von ALPHATRAD AUSTRIA eingesehen werden: https://www.alphatrad.at. Verbrauchern werden sie mit dem Angebot übersandt.

Mit diesen AGB werden die Bedingungen definiert, unter denen ALPHATRAD AUSTRIA dem Kunden auf Anfrage über die Internetseite https://www.alphatrad.at,  per E-Mail oder aufgrund eines Papierträgers, der ALPHATRAD AUSTRIA direkt zugesandt wird, Übersetzungen, Dolmetschleistungen, die Verdolmetschung per Telefon oder Videokonferenz, Sprachaufnahmen, die Untertitelung, Korrektorate, Fremdsprachensatz und die Transkription von Audiodateien liefert. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, daher auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

Im Fall der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen derselben anwendbar. Sollte eine Klausel oder Bestimmung ganz- oder teilweise unwirksam bzw. undurchsetzbar sein oder werden, so verpflichten sich beide Parteien diese ganz- oder teilweise unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Ferner wird darauf verwiesen, dass diese AGB ggf. Gegenstand späterer Änderungen sind. In diesem Fall informiert ALPHATRAD AUSTRIA den Kunden in Textform mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Änderung. Diese Änderung tritt einen Monat nach deren Zugang beim Kunden in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform Widerspruch gegen die Änderung einlegt. Andernfalls nimmt ALPHATRAD AUSTRIA die Zustimmung des Kunden zur Änderung an. ALPHATRAD AUSTRIA verpflichtet sich , dem Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seiner Verhaltens besonders hinzuweisen.  

ARTIKEL 3: BESTELLUNGEN UND ABSCHLUSS DES VERTRAGS 

Das von ALPHATRAD AUSTRIA vorgelegte Angebot, unabhängig von der Form, in der es unterbreitet wird, ist, soweit es sich an Unternehmer richtet, freibleibend.

An Angebote gegenüber Verbrauchern sind wir 2 Wochen, gerechnet ab Angebotsdatum gebunden.

Der Kunde wählt die benötigten Dienstleistungen aus. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass der Kunde allein für die Auswahl und den Einkauf seiner Dienstleistung haftet. In diesem Sinne obliegt es dem Kunden, die Richtigkeit der Bestellung zu überprüfen, bevor sie gleich in welcher Form an ALPHATRAD AUSTRIA gesandt wird.

Der Vertrag kommt erst nach der Erstellung eines Angebotes durch ALPHATRAD AUSTRIA und nach seiner ausdrücklichen Annahme durch den Kunden mittels einer Bestellung (Unternehmen) bzw. mit Eingang der Zahlung durch den Kunden (Verbraucher oder Unternehmen in besonderen Fällen) bei ALPHATRAD AUSTRIA als Bestätigung seiner Bestellung zustande.

Nach Artikel 6 dieser AGB enthält das Angebot den für die angefragte Leistung angebotenen Preis, den zu überweisenden Betrag, die Lieferfrist und die Modalitäten der Lieferung. Weicht der Kunde in seiner Bestellung vom Inhalt des Angebotes von ALPHATRAD AUSTRIA ab, ist kein Vertrag zu Stande gekommen, so dass der Kunde in keiner Weise die Erbringung der Leistung durch ALPHATRAD AUSTRIA beanspruchen kann, die angeboten wird.  

Die in dem Angebot genannte Lieferfrist basiert darauf, dass der Kunde binnen einer Frist von 48 Stunden ab Erhalt des Angebotes seine Bestellung tätigt. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum zwischen dem Ablauf der kalkulierten 48 Stunden und dem Eingang der Bestellung. Ansprüche wegen der Veränderung der Lieferfrist stehen dem Kunden nicht zu. Handelt es sich um ein absolutes Fixgeschäft, so kommt auf Grundlage der verspäteten Bestellung kein Vertrag zustande. Diese wird dann als neue Kundenanfrage behandelt.

ALPHATRAD AUSTRIA behält sich vor einen Auftrag abzulehnen bzw. die Übersetzung des Textes oder von Teilen davon zurückzuweisen. Dies insbesondere wenn es sich um einen strafbaren oder gesetzwidrigen Inhalt oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalt handelt.

ARTIKEL 4: PREISBEDINGUNGEN

Es gelten die im Angebot angegebenen Preise, die nach Art. 3 dieser AGB Vertragsgegenstand geworden sind, soweit ALPHATRAD     AUSTRIA diese bis zur Bestellung des Kunden, der Unternehmer ist, nicht abgeändert hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der Preis im Angebot, sofern die Bestellung innerhalb der Bindungsfrist bei ALPHATRAD AUSTRIA eingegangen ist, oder bei späterem Eingang, wenn ALPHATRAD AUSTRIA der Bestellung nicht widersprochen hat.

Die Preisangaben erfolgen in Euro.

Gegenüber Verbrauchern gilt der im Angebot ausgewiesene Gesamtpreis, der die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile beinhaltet. Gegenüber Verbrauchern fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten nur an, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Für Geschäftskunden ist auf die im Angebot genannten Preise die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die Rechnungstellung durch ALPHATRAD AUSTRIA erfolgt bei Lieferung.

Ändert der Kunde nach Eingang seiner Bestellung den erteilten Auftrag, so ist ALPHATRAD AUSTRIA in der Entscheidung frei, die Änderung des Auftrags anzunehmen oder abzulehnen. Bei Annahme des geänderten Auftrages werden die durch die Änderung entstehenden Kosten dem Kunden zusätzlich berechnet. Beinhaltet die Änderung eine Teilkündigung des ursprünglich erteilten Auftrages, so ist ALPHATRAD AUSTRIA, soweit es die Teilkündigung betrifft, berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, hat sich aber anrechnen zu lassen, was an Aufwendungen erspart wird.

ARTIKEL 5: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER LEISTUNGEN

1. Bei Verbrauchern gilt Vorkasse.

2. Gegenüber Unternehmern gilt:

ALPHATRAD AUSTRIA ist berechtigt, Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Vorauskasse nach billigem Ermessen zu verlangen.

Im Falle der Fertigung von Übersetzungen, der Untertitelung, Korrektoraten und Transkriptionen ist der Kunde verpflichtet, das Werk bis zum Ablauf des 7. Werktages nach Ablieferung des Werkes abzunehmen. Nimmt der Kunde das Werk innerhalb dieser Frist nicht ab und hat der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, so gilt das Werk als abgenommen.

Abschlagsrechnungen und Rechnungen zur Vorauskasse sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Sonstige Rechnungen sind zahlbar und fällig 2 Wochen nach Rechnungsdatum, jedoch nicht vor Abnahme im Falle von Übersetzungen, der Untertitelung, Korrektoraten und Transkriptionen.

3. Im Verzugsfalle berechnen wir gegenüber einem Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), mindestens aber 11 % p.a.

Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es ist dem Kunden unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

4. Gegenüber einem Unternehmer berechnen wir im Verzugsfalle zusätzlich eine Pauschale für etwaige Betreibungskosten in Höhe von 40.- € (§ 458 UGB).

5. Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Diese Einschränkung des Rechts zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes oder der Aufrechnung gilt nur für solche Gegenansprüche, die nicht aus demselben rechtlichen Verhältnis stammen. Weiter gelten Satz 1 und 2 gegenüber einem Verbraucher nur, soweit zum Zeitpunkt der Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes oder der Aufrechnung, dem Verbraucher kein Recht auf Widerruf des Vertrages zusteht.

6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Verträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftliche Situation des Kunden verschlechtert.

ARTIKEL 6: ERFÜLLUNG DES VERTRAGS, MITWIRKUNG DES KUNDEN

Sämtliche Bestellungen werden ausschließlich von ALPHATRAD AUSTRIA bestätigt und ausgeführt, auch wenn der ausdrückliche oder implizite Wunsch zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Bestellung von einer bestimmten Person bei ALPHATRAD AUSTRIA übernommen wird. Nach dem Abschluss des Vertrags übernimmt ALPHATRAD AUSTRIA die Übersetzungsleistungen in Übereinstimmung mit den vertragsgemäß mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen.

Der Kunde ist verpflichtet, in dem erforderlichen Umfang bei der Herstellung oder Erbringung der Leistung mitzuwirken. ALPHATRAD AUSTRIA wird den Kunden über die erforderlichen Mitwirkungshandlungen unterrichten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsobliegenheiten auch nach Mahnung nicht nach, so verschieben sich vereinbarte Liefertermine um den Zeitraum der durch die fehlende Mitwirkung verursachten Verzögerung. Ferner ist ALPHATRAD AUSTRIA berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen und/oder den Vertrag nach fruchtlosem Auslauf einer gesetzten angemessenen Frist und gleichzeitiger Ankündigung der Kündigung zu kündigen.

ALPHATRAD AUSTRIA ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags berechtigt, die Leistungen von Dritten ausführen zu lassen.

ARTIKEL 7: VOM KUNDEN BEANTRAGTE ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Zusätzliche Vereinbarungen oder spätere Änderungen sowie vom Personal von ALPHATRAD AUSTRIA mündlich gewährte Zugeständnisse gelten für dieselbe erst nach ihrer Bestätigung durch ALPHATRAD AUSTRIA per E-Mail oder auf dem Postweg als rechtsverbindlich. Die Mitarbeiter von ALPHATRAD AUSTRIA sind nicht befugt, ALPHATRAD AUSTRIA rechtsgeschäftlich zu vertreten. ALPHATRAD AUSTRIA ist in seiner Entscheidung, Änderungen des erteilten Auftrages oder Ergänzungen und Erweiterungen des erteilten Auftrages anzunehmen oder abzulehnen, frei. Es wird ausdrücklich insbesondere darauf verwiesen, dass ALPHATRAD AUSTRIA in Abhängigkeit vom Fortschreitungsgrad der Leistungen oder im Fall der Unmöglichkeit, den Änderungswünschen des Kunden nach dem Abschluss des Vertrags nachzukommen, berechtigt ist, die vom Kunden gewünschten Änderungen abzulehnen.

Im Fall der Berücksichtigung der vom Kunden beantragten Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen durch ALPHATRAD AUSTRIA ziehen dieselben die Erstellung eines neuen Angebotes und die Änderung der vereinbarten Vergütung nach sich. Lehnt der Kunde die Änderung ab, so ist keine Einigung erzielt und ALPHATRAD AUSTRIA wird die Änderung, Ergänzung oder Erweiterung nicht ausführen.

ARTIKEL 8: BESONDERE MODALITÄTEN

8.1 Verwendung einer Fachterminologie

Wünscht der Kunde die Verwendung einer kundeneigenen Fachterminologie, so hat er ALPAHATRAD AUSTRIA ein entsprechendes Glossar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung zu stellen. Ohne Überlassung eines solchen Glossars kann ALPHATRAD AUSTRIA im Rahmen der Erbringung der Leistungen die etwaige Fachterminologie, die den Fachbereich des Kunden auszeichnet, oder dessen unternehmensinterne Jargon nicht gewährleisten.

In diesem Sinne ist der Kunde verpflichtet, ALPHATRAD AUSTRIA zumindest acht (8) Tage vor dem Beginn der Lieferung der Leistungen die für eine effiziente Ausführung derselben erforderliche Dokumentation (Glossar) zu übermitteln, Diese Dokumentation umfasst insbesondere das technische Glossar und die Fachterminologie, die im von der Lieferung der Leistung betroffenen Fachbereich des Kunden üblich sind.

In Ermangelung der Übermittlung eines Glossars durch den Kunden zumindest 8 Tage vor dem Beginn der Lieferung der Leistungen wird der Übersetzer und/oder Dolmetscher die Standardterminologie des betreffenden Fachbereichs anwenden.

8.2 Arten der Dolmetschleistungen

Dem Kunden werden unterschiedliche Arten von Dolmetschleistungen angeboten:

Verhandlungs- oder Konsekutivdolmetschen: Der Dolmetscher hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen zwei Parteien aufzubauen, die sich nicht in derselben Sprache äußern. Der oder die Redner sind verpflichtet, Pausen einzulegen, um dem Dolmetscher die Zeit zu geben, den Inhalt des Gesprächs zu übersetzen. Diese Technik kommt insbesondere im Rahmen von Geschäftsbesprechungen, Schulungen oder der Begleitung aus Anlass von Präsenzveranstaltungen, telefonisch oder per Videokonferenz zur Anwendung.

Simultandolmetschen (in der Kabine):  Der Dolmetscher arbeitet in einer lärmgeschützten Kabine. In diesem Fall kommen zumindest zwei Dolmetscher zum Einsatz, da die kontinuierliche Arbeitszeit auf 20 Minuten begrenzt ist, sodass sich die Dolmetscher abwechseln.  

Der Sprecher spricht in ein Mikrophon, das mit dem Dolmetscher verbunden ist, der mit einem Kopfhörer ausgestattet ist und den Inhalt der Rede zeitgleich über ein Mikrophon wiedergibt, Der Inhalt dieser Rede wird in der betreffenden Sprache in die Kopfhörer des Auditoriums gesandt.

8.3 Remote-Dolmetschen

Die Verdolmetschung, die telefonisch oder im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden kann, wird stundenweise abgerechnet.

Jede begonnene Stunde wird vollständig in Rechnung gestellt.

Das Remote-Dolmetschen bedarf der Terminvereinbarung. Die Rechnungslegung beginnt ab der genauen Stunde dieses Termins. Zumindest 48 Stunden im Voraus stornierte Termine werden jedoch nicht in Rechnung gestellt, sofern keine anderen Bedingungen bei der Angebotsstellung mitgeteilt wurden.  

Benötigt der Kunde im Rahmen der Lieferung von Dolmetschleistungen die Aufzeichnung der Gespräche, ist er verpflichtet, die Gesprächsteilnehmer im Vorfeld zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. ALPHATRAD AUSTRIA gewährleistet diese Aufzeichnung einzig für den etwaigen Bedarf der Transkription und nach der Bestätigung durch den Kunden, dass ihm die Einwilligung der unterschiedlichen Teilnehmer hierfür vorliegt. ALPHATRAD AUSTRIA lehnt im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Einwilligung der unterschiedlichen Teilnehmer jedwede Haftung ab. In Anwendung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten lehnt ALPHATRAD AUSTRIA die Übermittlung der Aufzeichnung an den Kunden ab, die nach der Übergabe der betreffenden Übersetzung an den Kunden vernichtet wird. Bezüglich der Aufzeichnung der Dolmetschung können Zusatzkosten entstehen.

Fernerhin wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass ein Dolmetscher vom Kunden insofern nicht aufgrund seines Akzents abgelehnt werden kann, als er die für die Lieferung der Leistungen erforderlichen Sprachen ordnungsgemäß beherrscht.

Aus Anlass der Verdolmetschung per Telefon oder im Rahmen einer Videokonferenz, die von einem externen Anbieter im Auftrag des Kunden oder seines Gesprächspartners durchgeführt wird (Zoom, Microsoft Teams o.ä.), kann ALPHATRAD AUSTRIA nicht für die unzureichende Qualität der Telefon- oder Internetverbindungen oder des Konferenzleitungssystems haftbar gemacht werden. Etwaige Unterbrechungen können folglich nicht auf ALPHATRAD AUSTRIA umgelegt werden.  

8.4 Vor Ort gelieferte Dolmetschleistungen

a. Kosten in Verbindung mit der Erbringung der Leistungen

Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen gehen die Spesen in Verbindung mit der Erbringung der Leistung zu Lasten des Kunden. Diese Kosten (Flug, Flugzeit, Zug, Taxi, Unterbringung, Verpflegung und sonstiges) werden dem Kunden in der entstandenen Höhe berechnet.

Der Kunde hat diese Kosten nach Rechnungstellung unverzüglich an ALPHATRAD AUSTRIA zu erstatten.

b. Arbeitszeiten

Ist der Dolmetscher im Rahmen des erteilten Auftrages verpflichtet, mit dem Kunden gemeinsam zu speisen (z.B. Mittag- und/oder Abendessen), wird die hierfür anfallende Zeit als Arbeitszeit behandelt. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, den Anwesenheitsnachweis des Dolmetschers zu unterzeichnen.

c. Beschädigung oder Verlust der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dolmetschanlage

Wird dem Kunden eine Dolmetschanlage (Kabinen, Mikrophone, Kopfhörer, usw.) ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt, so gilt für die Dauer der Besitzzeit des Kunden:

Der Kunde hat die Anlage ordnungsgemäß gegen Beschädigung, Untergang und/oder Abhandenkommen zu sichern und die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen für die Dauer seiner Besitzzeit zu überwachen. Er hat die Anlage für die Dauer seiner Besitzzeit gegen Beschädigung und Abhandenkommen auf seine Kosten zu versichern und ALPHATRAD AUSTRIA auf Anforderung den Versicherungsschutz nachzuweisen. ALPHATRAD AUSTRIA wird dem Kunden auf Wunsch die erforderliche Versicherungssumme mitteilen.

Kommt es zu einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Anlage oder von Teilen derselben durch den Kunden oder ihm kraft Gesetzes zuzurechnende Dritte, so haftet der Kunde, sofern er und/oder die ihm zuzurechnenden Dritten die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat, gegenüber ALPHATRAD auf Ersatz des entstandenen Schadens. Gleiches gilt für den Fall, dass die Anlage ganz oder teilweise durch sonstige Dritte beschädigt wird oder abhandenkommt, weil der Kunde seiner Verpflichtung zur Sicherung der Anlage oder der Überwachung der Aufrechterhaltung dieser Sicherung in von ihm zu vertretender Art und Weise nicht nachgekommen ist.

Im Falle der Beschädigung und/oder des Untergangs ohne ein Vertretenmüssen des Kunden, haftet dieser gegenüber ALPHATRAD in Höhe der Versicherungsleistung. Hat er es in von ihm zu vertretender Art und Weise unterlassen, das Risiko ordnungsgemäß zu versichern, so haftet er in Höhe des Zeitwertes der beschädigten und/oder untergegangenen Anlage.

d. Verlängerung der Frist für die Lieferung der Leistungen oder deren Verlängerung auf Veranlassung des Kunden

Wird der Zeitraum für die Erbringung der  Dienstleistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängert, haftet der Kunde für die hierdurch verursachten Mehrkosten.

Diese bestehen insbesondere, aber nicht abschließend:

  • in den Kosten für den angefallenen zeitlichen Mehraufwand unter den Preisbedingungen, die dem vom Kunden bestätigten Kostenvoranschlag zu entnehmen sind;
  • in der Erstattung der zusätzlich angefallener Transportkosten des Dolmetschers (Flugzeugtickets oder Fahrscheine für den Zug) in tatsächlicher Höhe
  • in der Erstattung der zusätzlich angefallenen Unterbringungskosten des Dolmetschers in tatsächlicher Höhe und der zusätzlich anfallenden Honorare, sofern derselbe aufgrund der Verlängerung der Frist für die Lieferung der Leistungen seinen Aufenthalt am Einsatzort verlängern muss.

e. Beanstandungen

Ein Kunde ist nicht berechtigt, einen Dolmetscher insofern aufgrund seines fremdländischen Akzents abzulehnen, als derselbe die für die Lieferung der Leistungen erforderlichen Sprachen ordnungsgemäß beherrscht.

Ist der Kunde mit der Leistung des Dolmetschers nicht zufrieden, ohne dass ein Mangel der Dolmetschleistung vorliegt, ist er verpflichtet, ALPHATRAD AUSTRIA binnen 4 Stunden nach dem Beginn der Leistungserbringung zu unterrichten, bei erst späterer Erkennbarkeit binnen 4 Stunden nach Beginn der Erkennbarkeit.

Lehnt der Kunde in diesem Falle die weitere Erbringung der Dolmetschleistung durch diesen Dolmetscher ab, wird ALPHATRAD AUSTRIA, versuchen, den Dolmetscher im Maße der Verfügbarkeit von Ersatzdolmetschern zu ersetzen. ALPHATRAD AUSTRIA schuldet in diesem Falle nicht die Bestellung eines Ersatzdolmetschers. ALPHATRAD AUSTRIA haftet in diesem Falle der Ablehnung des Dolmetschers durch den Kunden und insbesondere in dem Fall, dass kein Ersatzdolmetscher gestellt wird, gegenüber dem Kunden nur im Falle einer mangelhaften Auswahl des Dolmetschers auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und bei Deckung durch eine Versicherung von ALPHATRAD AUSTRIA begrenzt auf die Höhe der Versicherungsleistung. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.

Bei mangelhafter Dolmetschleistung ist die Haftung begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Sie ist unbegrenzt in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Abweichend von den Bestimmungen nach Artikel 9 ist der Mangel der Dolmetschleistung binnen 5 Tagen nach dem Erbringen der Leistung, soweit der Mangel offensichtlich war, ansonsten im Umgang mit Unternehmern binnen 5 Tagen nach Erkennbarkeit in Textform zu rügen. Dabei ist der behauptete Mangel zu beschreiben.

8.5 Sprachaufnahmen

Auf dem Gebiet der Sprachaufnahmen stützen sich die in das Angebot aufgenommenen Preise auf die vom Kunden gemachten Angaben bzw. die Dauer der Originaldatei oder die Zeichenanzahl des Textes, die Art der Stimmen, die Sprachen und die Verarbeitungen der Audio-Datei. Die Leistungen von ALPHATRAD AUSTRIA können auf allen Trägern ohne zeitliche Beschränkung und in den öffentlichen Medien wie erdgebundene Funksender, Internet oder Fernsehen genutzt werden, es sei denn, dem Kostenvoranschlag sind anderslautende Bedingungen zu entnehmen.

Für jede Bestellung bestätigt der Kunde eine Stimme. Wird diese Stimme nach der Übermittlung der Datei nicht mehr als zufriedenstellend betrachtet, wird die Vergütung trotzdem fällig, sofern keine Mängel in der Stimme vorliegen. Verlangt der Kunde, ohne dass die Aufzeichnung fehlerhaft war eine neue Aufzeichnung, so ist diese zu vergüten.  

Verlangt der Kunde die Integration von vom Kunden zur Verfügung gestellten Tonträgern wie Musik oder anderes, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rechte der Verfügungsberechtigten wie Autoren, Herausgeber oder Komponisten gewahrt werden. Der Kunde stellt insoweit ALPHATRAD AUSTRIA von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn ALPHATRAD AUSTRIA wusste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.

Sofern ALPHATRAD AUSTRIA selbst die zu integrierenden Werke nach Absprache mit dem Kunden beschafft, werden die  für die Prüfung der Rechtsverletzung bzw. den Erwerb der Rechte entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Lieferung erfolgt hauptsächlich per E-Mail in Form einer MP3- oder MP4-Datei, es sei denn, dem Kostenvoranschlag sind anderslautende Hinweise zu entnehmen.

ARTIKEL 9: HAFTUNG VON ALPHATRAD AUSTRIA - BEANSTANDUNGSMODALITÄTEN

a. Gewährleistung:

Bei Übersetzungen, der Untertitelung, Korrektoraten und Transkriptionen ist der Kunde gehalten, die Leistung nach Abnahme bzw. Ablieferung hinsichtlich allfälliger Mängel zu überprüfen. Mängel sind – ohne das für den Kunden, der Konsument im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben. Die Mängelrüge bedarf der Schriftform.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so hat er die empfangene Leistung ab Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängel zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel unverzüglich, längstens jedoch binnen 8 Tagen, zu rügen. Die Anzeige bedarf der Schriftform. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als vertragsgemäß. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Bei Übersetzungen, der Untertitelung, Korrektoraten und Transkriptionen hat im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelanzeige der Kunde ALPHATRAD AUSTRIA eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der ALPHATRAD AUSTRIA die Möglichkeit hat, den benannten Mangel zu beseitigen. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung. Unterbleibt die Beseitigung, so kann der Kunde Preisminderung verlangen oder bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt. ALPHATRAD AUSTRIA verpflichtet sich, jede Beanstandung binnen einer Frist von maximal 30 Tagen zu bearbeiten.

Lediglich stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen branchen- oder firmeneigenen Ausdrücken werden nicht als Übersetzungsmängel angesehen und anerkannt. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen vom Kunden selbst verursacht wurden, insbesondere durch unrichtige und/oder unvollständige Informationen des Kunden. 

b. Schadenersatz:

ALPHATRAD AUSTRIA haftet für a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, b) im Falle der Arglist, c) bei von ihr übernommenen Garantien oder Zusicherungen, d) bei Schäden an Körper, Gesundheit und Leben sowie e) bei Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsG.

Weiter haftet ALPHATRAD AUSTRIA bei Pflichtverletzungen durch einfache Fahrlässigkeit von wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Ansonsten ist die Haftung der ALPHATRAD AUSTRIA für leichte Fahrlässigkeit, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, ausgeschlossen.

Darüber hinaus haftet ALPHATRAD AUSTRIA nicht.

Alle Schadenersatzansprüche gegen ALPHATRAD AUSTRIA sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so sind allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Kunde hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden oder auf grobe Fahrlässigkeit der ALPHATRAD AUSTRIA zurückzuführen ist.

Ausgeschlossen ist ferner eine Haftung der ALPHATRAD AUSTRIA für Folge- und Vermögensschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangener Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens der ALPHATRAD AUSTRIA vorliegt.

Bei Dolmetschleistungen gilt Ziff. 8.4. e) vorrangig.

ARTIKEL 10: Nutzungsrechte

Die geistigen Eigentumsrechte von ALPHATRAD AUSTRIA betreffs die im Auftrag des Kunden erbrachten Leistungen fallen ausschließlich ALPHATRAD AUSTRIA zu.

ALPHATRAD AUSTRIA bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung durch den Kunden alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte, sodass der Kunde nicht berechtigt ist, die Leistung vor der vollständigen Bezahlung der Rechnung zu benutzen. Nach vollständiger Zahlung ist der Kunde berechtigt, diese geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Leistung unter den mit dem Angebot vorgesehenen Bedingungen zu benutzen: Entweder handelt es sich um freie Benutzungsrechte auf allen Trägern ohne zeitliche Beschränkung oder um beschränkte Nutzungsrechte.

ARTIKEL 11: HÖHERE GEWALT

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

(a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und

(b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und

(c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter dem vorangehenden Absatz lit. (a) und lit. (b) dieser Klausel erfüllen:

(i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;

(ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

(iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;

(iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;

(v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;

(vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung,
längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;

(vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, rechtmäßiger Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

ALPHATRAD AUSTRIA, so sie sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung den Kunden erreicht.

Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch ALPHATRAD AUSTRIA verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des
Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage übersteigt.

ARTIKEL 12: VERTRAULICHKEIT

ALPHATRAD AUSTRIA verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der ihr übertragenen Unterlagen und des Inhalts der während der Lieferung der Leistungen gemachten Äußerungen zu wahren. 

ALPHATRAD AUSTRIA verpflichtet sich, dieselbe Verpflichtung von ihren Übersetzern, Dolmetschern, Sprechern oder aller sonstigen Personen zu erlangen, die mit einer Leistung beauftragt werden oder an ihr beteiligt sind.

ARTIKEL 13: PERSONENBEZOGENE DATEN

ALPHATRAD AUSTRIA erfasst die personenbezogenen Daten, die vom Kunden dank datentechnischer und physischer Sicherheitsmaßnahmen in gesicherter Form übermittelt werden, und bewahrt sie auf. Die Daten werden in Dateien aufbewahrt, die einzig für die Arbeitnehmer von ALPHATRAD AUSTRIA und die für ALPHATRAD AUSTRIA arbeitenden IT-Dienstleister zugänglich sind.

Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung von ALPHATRAD AUSTRIA, die unter https://www.alphatrad.at/ einsehbar ist.

Die Daten werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten in einem externen Data Center, das sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet, gespeichert. 

ARTIKEL 14: ANZUWENDENDES RECHT – SPRACHE

Diese AGB und die damit verbundenen Geschäfte unterliegen dem Österreichischen Recht.

Diese AGB werden auf Deutsch abgefasst.  

Im Fall ihrer Übersetzung in eine oder mehrere Fremdsprachen gilt im Streitfall einzig die deutsche Fassung als rechtsverbindlich.

 

FÜR VERBRAUCHER GELTENDE BESONDERE BEDINGUNGEN

ARTIKEL 15: Alternative Streitbeilegung nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)

ALPHATRAD AUSTRIA ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“

 

FÜR UNTERNEHMER GELTENDE BESONDERE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 16: FACHSPEZIFISCHE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Angaben, die den Katalogen, Prospekten und Preislisten von ALPHATRAD AUSTRIA zu entnehmen sind, gelten als unverbindlich und können jederzeit überarbeitet werden.

In diesem Sinne ist ALPHATRAD AUSTRIA jederzeit berechtigt, die in ihrem Ermessen erforderlichen Änderungen vorzunehmen.

ALPHATRAD AUSTRIA kann sich ferner veranlasst sehen, fachspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erarbeiten, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abhängigkeit vom Typ des betreffenden Geschäftskunden abweichen, der aufgrund objektiver Bedingungen festgelegt wird.  

In diesem Fall gelten die fachspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Geschäftskunden, die diesen Kriterien gerecht werden.

 

ARTIKEL 17: STREITSACHEN, GERICHTSSTAND

1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die den Vertrag mit dem Kunden oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, der Geschäftssitz von ALPHATRAD Austria GmbH, sohin Wien. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.